Kommunen sind keine Versuchskaninchen
Städte- und Gemeindebund: Transparenzgesetz sollte zunächst nur für die Landesverwaltung gelten
Der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund (NSGB) ist „irritiert“ darüber, dass er am Freitag vom niedersächsischen Justizministerium einen Diskussionsentwurf eines Transparenzgesetzes, das auch ein Informationszugangsgesetz enthält, lediglich „mit der Bitte um Kenntnisnahme“ erhalten hat und dem Hinweis, dass der Entwurf derzeit mit den übrigen Ressorts und obersten Landesbehörden abgestimmt werde. Der Sprecher des kommunalen Spitzenverbandes, Thorsten Bullerdiek, wies darauf hin, dass offenbar die von der Landesregierung ausgerufene enge Abstimmung über dieses Gesetz nicht mehr aktuell sei. Im Anschreiben des Justizministeriums heiße es, die kommunalen Spitzenverbände sollten erst im Rahmen einer Verbandsbeteiligung Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. „Wir haben derzeit in den Kommunen mehr als genug zu tun mit den bestehenden Vorschriften, dem Tagesbetrieb und der Unterbringung von Flüchtlingen. Daher schlagen wir vor, dass die Landesregierung erst mal für sich selbst die in diesem Bereich geplanten Regelungen erprobt, danach evaluiert und dann erneut mit den kommunalen Spitzenverbänden spricht. Als Versuchskaninchen sind die Kommunen nicht geeignet“, betonte Bullerdiek.
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Pressemitteilung 22/2015 vom 06.10.2015
Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund
Arnswaldtstraße 28, 30159 Hannover
Ansprechpartner: Oliver Kamlage
Tel. 0511 30285-54
E-Mail: kamlage@nsgb.de
Pressesprecher: Thorsten Bullerdiek
Tel. 0511 30285-44, Mobil: 0175 1864242
E-Mail: bullerdiek@nsgb.de
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