Rücksicht und Vorsicht beim Feuerwerk!
Städte- und Gemeindebund: Keine Billigknaller verwenden!
Damit die Begrüßung des neuen Jahres nicht im Krankenhaus endet, weist der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund darauf hin, dass nur Feuerwerkskörper verwendet werden sollten, die das BAM-Zulassungszeichen haben. „Mit Billigknallern aus illegalen Importen tut man sich und anderen keinen Gefallen. Lieber ein paar Feuerwerkskörper weniger und dafür ein Silvestererlebnis ohne Risiko“, erklärte der Sprecher des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, Thorsten Bullerdiek, heute in Hannover. Der Städte- und Gemeindebund weist zudem darauf hin, dass das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände (Feuerwerk) in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern grundsätzlich verboten ist.
"Ebenso ist in Niedersachsen die Verwendung von Himmelslaternen aus Brandschutzgründen generell verboten. Es ist daher absolut unverständlich, wenn über das Internet und in Supermärkten diese Himmelslaternen noch verkauft und Menschen verleitet werden, diese brandgefährlichen Flugobjekte zu verwenden. Kommt es zu einem Brandunglück, so kann dies als zumindest fahrlässige Brandstiftung geahndet werden. Wer Himmelslaternen verwendet, haftet für entstandene Schäden", erklärte Bullerdiek.
Zudem bittet der Spitzenverband der kreisangehörigen Städte und Gemeinden um Beachtung folgender Hinweise:
1. Feuerwerkskörper sollten das BAM-Zulassungszeichen haben (zu erkennen an der BAM-Identifikationsnummer, zum Beispiel „BAM-F2-0001).
2. Nach dem Zünden ist vom Feuerwerk ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten.
3. Raketen sollten mit dem Führungsstab in Flaschen gestellt und gegen Umfallen gesichert werden.
4. Feuerwerkskörper niemals von Balkonen und aus Wohnhausfenstern zünden oder herunterwerfen.
5. Nicht auf Menschen oder Tiere zielen.
6. "Blindgänger" nicht erneut zünden.
7. In Notfällen (Verletzungen und Brände) sofort die Feuerwehr/den Rettungsdienst über die Rufnummer 112 verständigen.
8. Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen entfernen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
9. Halten Sie die örtlich besonders vorgeschriebenen Abstände zu Reetdachhäusern ein.
10. Wer knallt, sollte seinen Restmüll selbst ordentlich entsorgen und nicht auf der Straße liegen lassen.
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Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund
Arnswaldtstraße 28, 30159 Hannover
Pressesprecher: Thorsten Bullerdiek
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