Grundpositionen und -forderungen des Schul- und Kulturausschusses ab 2022

Die Städte und Gemeinden in Niedersachsen nehmen ihre Aufgabe als Schulträger mit großem Engagement wahr. Zunehmend stellen sich neue Herausforderungen an die Ausstattung von Schulen und an den Schulbetrieb, die sich nicht nur durch Krisen ergeben (haben), sondern auch durch rechtliche Änderungen wie etwa durch die Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagesbetreuung.
Der Schul- und Kulturausschuss des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes hat für die kommenden Jahre folgende Grundpositionen und -forderungen beschlossen:

  1. Der Schul- und Kulturausschuss fordert das Land auf, den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Schulrecht umzusetzen und Investitionen und Betrieb der Ganztagsbetreuung dauerhaft auszufinanzieren.
    Betreuung von Schulkindern muss aus einer Hand erfolgen. Mit der Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztag muss diese Aufgabe den Schulen zugeschlagen werden. Horte müssen dorthin überführt werden. Die Einführung des Rechtsanspruchs muss in Investitionen und im Betrieb im Rahmen des Konnexitätsprinzips dauerhaft ausfinanziert werden.
    Die Betriebs- und Investitionskosten müssen seriös veranschlagt und durch Bund und Landdauerhaft getragen werden. Der Zugriff auf Mittel für Investitionen ist schnell zugewährleisten, damit die notwendigen Baumaßnahmen zum Beginn des Rechtsanspruchsfertig werden.
  2.  Der Schul- und Kulturausschuss fordert das Land auf „Schule neu zu denken“.
    Das Schulrecht muss an die zunehmende Digitalisierung angepasst werden. Mobile Schülerendgeräte müssen als Lernmittel anerkannt werden. Mobile Lehrerendgeräte müssen vom Land beschafft und getragen werden.
  3. Der Schul- und Kulturausschuss fordert das Land auf, den IT-Administrationsaufwand an Schulen gerecht zu verteilen.
    Durch die zunehmende Digitalisierung wächst der IT-Administrationsaufwand für den Schulbetrieb ständig weiter auf. Die Finanzierung der IT-Administration in Schulen muss stetig und dauerhaft erfolgen. Hier muss sich das Land stärker beteiligen.
  4. Der Schul- und Kulturausschuss setzt sich für einen früheren Stichtag zur Rückstellung von Kann-Kindern zum Schulbesuch ein.
    Die Antragsfrist zur Rückstellung sogenannter „Kann-Kinder“ (§ 64 Abs. 1 S. 2 NSchG) muss als verbindliche Ausschlussfrist auf März vorverlegt werden, damit die Schul- und auch Kitaträger eine ausreichend frühzeitige Planungssicherheit erhalten.
  5. Der Schul- und Kulturausschuss fordert das Land auf, folgende Verbesserungen bei der Besetzung von Schulleitungsstellenvorzunehmen.
    a. Verbesserung des Personalmanagements: Soweit absehbar eine Schulleitung in den Ruhestand gehen wird, ist bereits vorher eine Auswahlentscheidung für die neue Schulleitungzu treffen, um Vakanzen zu   vermeiden.
    b. Verbesserung der Qualifikation (Vorbereitung) auf Leitungsaufgaben: Im Falle einer recht zeitigen Auswahl wie unter 1. Beschrieben, kann und sollte der/die Kolleg:in bereits im Rahmen von Fortbildungsmaßnahmen und durch die bestehende Schulleitung insbesondere für die Themenfelder Personalmanagement und Verwaltung eingearbeitet werden. Auch im Rahmen der universitären Ausbildung besteht Nachbesserungsbedarf zur Vorbereitung auf die Tätigkeit einer Schulleitung.
    c. Mehr Zeit für die Schulleitungsaufgaben: Die Anrechnungsstunden sind zu gering mit Blick auf den tatsächlichen Zeitaufwand der Grundschulleitungen
  6. Der Schul- und Kulturausschuss fordert das Land auf, den Bereich der Schulsozialarbeit deutlich auszubauen.
    Es bedarf im Bereich der Schulsozialarbeit ein „Mehr“ an Unterstützung durch das Land. Mehr Schulsozialarbeiter können die Schulleitungen entlasten. Die Schulsozialarbeit muss auf jede Schule ausgeweitet werden.

“Blaue Mappe 2022”

Am 13. Dezember 2022 wurde am Rande des Landtagsplenums die „Blaue Mappe“ des NSGB gemeinsam mit Spezialitäten aus den Kreisverbänden des NSGB an Ministerpräsident Stephan Weil sowie Kultusministerin und stellvertretende Ministerpräsidentin Julia Willie Hamburg übergeben. Das Papier fasst alle Problemlagen der schulischen und frühkindlichen Bildung zusammen. Aus dem Bereich der frühkindlichen Bildung reichen die Forderungen von einer Vereinfachung des Abrechnungsverfahrens der Personalkostenförderung über eine dualisierte Ausbildung zur Bekämpfung des anhaltenden Fachkräftemangel, gegen überbordende Anforderungen bis hin zu einer besseren Finanzausstattung des KiTa-Systems. Im Bereich Schule fordert das Papier insbesondere eine Klärung der offenen Umsetzungsfragen und bessere Finanzförderung seitens des Landes für die anstehende Umsetzung des Anspruchs auf Ganztagsbetreuung und für dringend notwendige Investitionen. Zentrales Thema im Schulbereich ist die Forderung nach einer Anpassung des Schulrechts an die zunehmende Digitalisierung und eine grundständige Finanzierung sowie eine Anpassung bei der Kostenverteilung der IT-Administrationskosten an Schulen. Der NSGB vertritt aber auch Positionen für einen Ausbau der Schulsozialarbeit sowie mit Blick auf die Nachbesetzung von Schulleitungsstellen.

Das Land ist gebeten worden, schnellstmöglich Antworten auf die aufgeworfenen Fragen zu entwickeln. Die „Blaue Mappe“ ist im schulischen Bereich auf Basis des Positionspapiers des Schul- und Kulturausschusses erstellt worden.



Ansprechpartner

Dr. Marco Trips

 0511/30285-51
 trips@nsgb.de