Bezirks- und Kreisverbände

Die Bezirks- und Kreisverbände nehmen auf lokaler und regionaler Ebene verschiedene Aufgaben wahr. Die Zuordnung der jeweiligen Städte und gemeinden zu den Bezirken und Kreisen stellen sich wie folgt dar.

Kreisverbände

Eine große Bedeutung haben die 38 Kreisverbände mit eigenen Vorständen und ehrenamtlichen Geschäftsführern. Sie verstehen sich als Sprecher der gemeinsamen Interessen der kreisangehörigen Städte, Gemeinden, Samtgemeinden gegenüber den Organen des jeweiligen Landkreises und streben eine enge Zusammenarbeit mit dem Landkreis in sie berührenden Fragen an, insbesondere bei der Kreisumlage, der Regionalplanung, der Schulentwicklungsplanung und weiteren Fachplanungen. Die Kreisverbände sollen auch die Zusammenarbeit der Verbandsmitglieder im Kreisbereich stärken und den Erfahrungsaustausch pflegen.

Geschäftsführer und Vorsitzende Kreisverbände

Bezirksverbände

Entsprechende Aufgaben nehmen die Bezirksverbände auf regionaler Ebene wahr. Zusätzlich haben sie noch die satzungsmäßige Aufgabe, entsprechend ihrer Einwohnerzahl Mitglieder in das Präsidium und in die ständigen Ausschüsse zu wählen. Die Bezirksverbände haben besondere Arbeitskreise gebildet, z.B. für den Bereich der Hauptverwaltungsbeamten und Bauamtsleiter.

Geschäftsführer und Vorsitzende Bezirksverbände