Ehrenamt und Hauptamt stärken

Die Entscheidungen für das Gemeinwohl trifft in unseren Städten, Gemeinden und Samtgemeinden die Vertretung, der Rat. Hier arbeiten ehrenamtlich engagierte Menschen, die sich auf Dauer für die Interessen aller Bürger:innen und das öffentliche Wohl einsetzen. In geordneten und demokratisch legitimierten Verfahren wird über alle wichtigen Angelegenheiten ausführlich und mehrfach beraten. Einer Ausweitung der Bürgerbeteiligung sieht der NSGB sehr skeptisch. Hier versuchen Interessengruppen punktuell und mit zeitlich begrenztem Engagement ihre Einzelinteressen durchzusetzen – im Gegensatz dazu wahrt der Rat die Gesamtsicht für die ganze Gemeinde.

In der neuen Legislaturperiode des Bundestages sollte es zudem endlich gelingen, eine Steuer- und Sozialver- sicherungsfreiheit für die Aufwandsentschädigungen von ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie Ratsmitgliedern zu schaffen.

Der NSGB ist zudem für die Wiedereinführung der achtjährigen Amtszeit für Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamte.

Das Amt muss trotz hoher terminlicher Belastungen und anspruchsvoller Abstimmungsprozesse attraktiv sein. Durch den Umgang in den sozialen Medien und „hate speech“ kommen weitere Belastungen hinzu. Auch dauern Planungsverfahren und Entwicklungen in den Städten, Gemeinden und Samtgemeinden oftmals länger als fünf Jahre.