Energiewende beschleunigen

Vor dem Hintergrund des Ukraine-Krieges und des Klimawandels muss die Energiewende beschleunigt werden. Den Kommunen müssen gesetzliche Ziele und Leitplanken für die Umsetzung vor Ort von Bund und Land zur Verfügung gestellt werden.

Konzessionsabgabenaufkommen sichern

Das Konzessionsabgabenaufkommen als wichtige Einnahmequellen der Kommunen geht zurück. Daher sollte das Konzessionsabgabenaufkommen gesichert werden, indem es nicht mehr verbrauchsabhängig abgerechnet wird. Die Ausschreibungsverfahren für Konzessionsverträge müssen dringend vereinfacht werden und für kleine Gemeinden muss es Erleichterungen geben, etwa über eine De-Minimis-Regelung.

Umbau der Wärmeversorgung technikoffen gestalten und auch für den ländlichen Raum sicherstellen

Es muss umsetzbare und bezahlbare Möglichkeiten für die ländliche Bevölkerung zur Wärmeversorgung geben; der durch den vermehrten Zubau von erneuerbaren Energien auch im Gemeindegebiet erforderlich werdende Umbau der Verteilnetze muss durch entsprechende Berücksichtigung der Investitionen in der Netzentgeltregulierung unproblematisch und zeitnah refinanziert werden können.

Pflichtzahlung einer Wertschöpfungsbeteiligung bei Windenergieanlagen

Für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien ist die Akzeptanz der örtlich betroffenen Bevölkerung erforderlich; daher sollte die freiwillige Wertschöpfungsbeteiligung von betroffenen Gemeinden an Windenergie- und Photovoltaikanlagen zu einer Pflicht umgestaltet werden; sollte der Bundesgesetzgeber hier nicht entsprechend handeln, so wäre dies über eine landesrechtliche Regelung entsprechend der Brandenburger Regelung umzusetzen; auch die Gewerbesteuerregelung sollte umgestaltet werden, dass die Steuer bei den Standortgemeinden ankommt.

Photovoltaik-Anlagen auf Dächer, nicht auf landwirtschaftliche Flächen

Für Solaranlagen muss ein ganz klarer Vorrang für versiegelte Flächen gelten. Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen müssen klar begrenzt und landwirtschaftliche Flächen von diesen freigehalten werden, denn der Ausbau erneuerbarer Energien darf nicht zulasten der Versorgung und der Flächenverfügbarkeit gehen und nicht allein auf dem Rücken der ländlichen Räume ausgetragen werden.

Übertragungsnetze

Der Übertragungsnetzausbau stellt eine zusätzliche Belastung für die Gemeinden im Rahmen der Energiewende dar. Hier bedarf es klar formulierter und einfacher Vertragsmuster der Übertragungsnetzbetreiber für Gemeinden.

Windkraft und PV: Leistungsziele, keine Flächenziele

Ziele zum Ausbau der erneuerbaren Energien dürfen und können nur Leistungsziele sein. Flächenziele widersprechen dem Ziel, neue Flächenversiegelung weitestgehend zu vermeiden und stimmen auch nicht mit dem technischen Fortschritt überein. Auch dürfen sich Bund und Land nicht auf (Flächen-)Zielsetzungen zurückziehen und die Planung und Last nicht allein auf die kommunale, insbesondere die gemeindliche Ebene, verlagern. Das Land muss hier seiner Verantwortung gerecht werden und zudem der kommunalen Ebene das notwendige Handwerkszeug (Analysen, Untersuchungen, Kriterien etc.) und die notwendige finanzielle Ausstattung entgegenbringen. Zudem muss das Land eine Verteilungsgerechtigkeit herstellen.