Ländliche Räume müssen Wertschöpfung bringen dürfen!
Ohne Arbeitsplätze werden sich die ländlichen Räume nicht weiterentwickeln. Raumordnerische Behinderungen aus den 1970er-Jahren sind in Zeiten des Online-Handels nicht mehr zeitgemäß. Betriebe und Lebensmittelmärkte müssen sich auch in ländlichen Räumen entwickeln dürfen und nicht ab einer gewissen Größe in die Zentren abwandern. Raumordnung muss dezentral denken, nicht zentral.
Der Städte- und Gemeindebund fordert eine grundlegende Änderung des Landesraumordnungsprogramms. Der ländliche Raum (einschließlich der Nachbargemeinden von Großstädten) muss gestärkt und nicht geschwächt, die Planungshoheit der Städte und Gemeinden muss wiederhergestellt werden und Regelungsdichte und Regelungsinhalt müssen verringert werden. Alle wesentlichen Entscheidungen, die sich auf die Städte, Gemeinden und Samtgemeinden als Träger der Planungshoheit beziehen und die keinen überörtlichen Bezug haben, können diese auch ohne detaillierte Vorgaben der Raumordnung eigenverantwortlich treffen. Die Festlegungen der Raumordnung sollten sich auf überörtliche Notwendigkeiten beschränken.
Neben der Förderung von flexiblen Arbeitsformen muss es auch in Dörfern wieder möglich sein, kleinere Gewerbegebiete – insbesondere für die Erweiterung vorhandener Gewerbebetriebe – auszuweisen. Hier ist insbesondere die Raumordnung und Landesplanung gefragt, der Entwicklung kleinerer Ortschaften einen größeren Stellenwert einzuräumen. Grundsätzlich muss großflächiger Einzelhandel auch außerhalb von Großstädten möglich sein.
Folgerungen aus dem sog. Niedersächsischen Weg zur Reduktion des Flächenverbrauchs müssen intelligente Ansätze auch für die Entwicklung kleinerer Kommunen beinhalten.