Aktuell: Städte und Gemeinden schlagen Alarm: Bund und Länder dürfen Kommunen mit Energiekosten und Flüchtlingen nicht allein lassen

Strom- und Gaskostenbremse sowie zusätzliche Unterbringungskapazitäten gefordert

 

Die in den weiteren dargestellten Positionen der nds. Städte, Gemeinden und Samtgemeinden werden aktuell von zwei dramatischen Entwicklungen überlagert:

 

  1. Wir brauchen eine Strom- und Gaspreisbremse! Die Schuldenbremse muss aufgegeben werden!

Die bisher angekündigten Hilfsprogramme für Bürgerinnen und Bürger werden aus Sicht des NSGB nicht funktionieren. Sie sind zu komplex, um sie einfach umzusetzen. Das Personal hierfür fehlt ebenfalls. Weder ein erweitertes Wohngeld noch ein Härtefallfonds werden vor April nächsten Jahres finanzwirksam werden. Die Probleme entstehen aber in diesem Winter und nicht nur bei Privatleuten, sondern auch in den Produktionsketten, die bei Unterbrechung Arbeitslosigkeit, weitere Ausfälle, Mangel an bestimmten Gütern und steigende Soziallasten hervorrufen. Auch die Stadtwerke und Kommunen sind massiv betroffen. Die einzige Lösung ist eine staatlich finanzierte Begrenzung der Energiepreise.

 

  1. Wir brauchen mehr Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung durch den Bund und Hilfen bei der Unterbringung!

Schon im laufenden Jahr 2022 nehmen die Zugänge an Flüchtlingen Ausmaße wie in der Flüchtlingskrise 2015/2016 an. Nach einer Umfrage aus dem September 2022 werden spätestens ab Dezember 2022 alle Kommunen auf Sammelunterkünfte zurückgreifen, also taugliche andere Gebäude anmieten oder Turnhallen belegen. Die Menschen kommen dabei längst nicht nur aus der Ukraine, sondern insbesondere über die Balkanroute auch aus anderen Staaten. Der Wohnungsmarkt ist mittlerweile überall leergefegt. Das Land Niedersachsen muss seine Unterbringungskapazitäten deutlich ausbauen und die Flüchtlingsverteilung transparent und geordnet durchführen. Die Kommunen dürfen mit den steigenden Kosten nicht allein gelassen werden. Der Bund muss außen- und innenpolitische Maßnahmen ergreifen, um die Zuzugsmenge zu reduzieren.

 

 

 

Das Wichtigste in Kürze

Übersicht der Positionen zur Landtagswahl


Kinder sitzen auf einer Bank

Kindertagesstätten

❚ PERSONALKOSTENFÖRDERUNG IM KITAG VEREINFACHEN
Die Personalkostenförderung des Landes ist überkomplex. Deswegen hängt das Kultusministerium (MK) über ein Jahr mit der Abrechnung zurück. Die Auszahlung sollte zukünftig auf der Basis der genehmigten Betreuungsstunden pauschal erfolgen. Wegen der interkommunalen Verwerfungen sollte zunächst eine Probeberechnung erfolgen.

JÄHRLICHE ERHÖHUNG DER PERSONALKOSTENFÖRDERUNG AUF 2,5 PROZENT IM KITAG
Die Dynamisierung der Personalkostenförderung muss vereinbarungsgemäß (§ 3, 3. der Vereinbarung zur Beitragsfreiheit, Aug. 2018) auf 2,5 Prozent erhöht werden.

❚ LOHNKOSTENBASIS DER PERSONALKOSTENFÖRDERUNG DER REALITÄT ANPASSEN
Die Basis, anhand derer die Personalkostenförderung berechnet wird, entspricht nicht der Realität des TVÖD. Hier ist eine Anpassung erforderlich.

❚ LANDESANTEIL AN DER PERSONALKOSTENFÖRDERUNG ERHÖHEN
Der Landesanteil an den Kosten des pädagogischen Personals in Kindertagesstätten liegt insgesamt bei nur etwa 40 Prozent. Das Land muss eine höhere Kostenbeteiligung übernehmen.

❚ INVESTITIONEN IM GESETZ VERSTETIGEN
Die Investitionsförderung für Kindertagesstätten erfolgt auf Zuruf und nach Haushaltslage. Eine Planung ist so nicht möglich. Hier muss eine verbindliche gesetzliche Rechtsgrundlage geschaffen und mit Haushaltsmitteln hinterlegt werden.

❚ DUALE AUSBILDUNG ETABLIEREN, KEINE AKADEMISIERUNG
Es fehlen Erzieher:innen an allen Enden. Wir brauchen eine einheitliche duale Ausbildung mit Vergütung zur Stärkung des Berufsbildes.


Schule

❚ SCHULE NEU DENKEN
Das Schulrecht muss an die zunehmende Digitalisierung angepasst werden. Mobile Schülerendgeräte müssen als Lernmittel anerkannt werden. Mobile Lehrerendgeräte müssen vom Land beschafft und getragen werden.

❚ GANZTAGSSCHULE IM SCHULRECHT UMSETZEN
Betreuung von Schulkindern muss aus einer Hand erfolgen. Mit der Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztag muss diese Aufgabe den Schulen zugeschlagen werden. Horte müssen dorthin überführt werden. Die Einführung des Rechtsanspruchs muss in Investitionen und im Betrieb im Rahmen des Konnexitätsprinzips ausfinanziert werden.

❚ INVESTITIONEN UND BETRIEB DER GANZTAGSSCHULE AUSFINANZIEREN
Die Betriebs- und Investitionskosten müssen seriös veranschlagt und durch Bund und Land getragen werden. Der Zugriff auf Mittel für Investitionen ist schnell zu gewährleisten, damit die notwendigen Baumaßnahmen zum Beginn des Rechtsanspruchs fertig werden.

❚ EDV-ADMINISTRATIONS-AUFWAND GERECHT VERTEILEN
Durch die zunehmende Digitalisierung wächst der EDV-Administrationsaufwand für den Schulbetrieb ständig weiter auf. Die Finanzierung der EDV-Administration in Schulen muss stetig und dauerhaft erfolgen. Hier muss sich das Land stärker beteiligen.

❚ SCHULSOZIALARBEIT
Die Schulsozialarbeit muss auf jede Schule ausgeweitet werden.

❚ FRÜHERER STICHTAG ZUR RÜCKSTELLUNG VON „KANN-KINDERN“
Die Antragsfrist zur Rückstellung sogenannter „Kann-Kinder“ muss als verbindliche Ausschlussfrist auf März vorverlegt werden, damit die Schul- und auch Kitaträger eine ausreichend frühzeitige Planungssicherheit erhalten.

Schueler mit Leher vor Computern
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Finanzen

RECHTSGRUNDLAGE FÜR PAUSCHALE ZUWEISUNGEN SCHAFFEN
Förderrichtlinien sind kein geeignetes Instrument, um finanzielle Mittel an die kommunale Ebene zu geben. Land und Kommunen werden mit der Antragsbürokratie überfordert. Wir brauchen eine gesetzliche Regelung, nach der Mittel unbürokratisch und pauschal an Kommunen gezahlt werden können.

❚ ÜBERTRAGENE UND ZUGEWIESENE AUFGABEN ENDLICH AUSFINANZIEREN
In schöner Regelmäßigkeit vergrößern und erweitern Bund und Land die von den Kommunen zu erledigenden Aufgaben, ohne eine angemessene Finanzierung sicherzustellen. Eine angemessene Erstattung muss endlich selbstverständlich werden.

❚ KOMMUNALE INVESTITIONEN STÄRKEN
Untersuchungen von KfW und Landesrechnungshof machen den erheblichen Investitionsbedarf in den Kommunen deutlich. Mit einem großen Programm muss die örtliche Infrastruktur endlich instandgesetzt werden.


Kommunalrecht, Verwaltung und Ehrenamt

❚ RÜCKKEHR ZUR ACHTJÄHRIGEN AMTSZEIT FÜR HAUPTVERWALTUNGSBEAMTINNEN UND HAUPTVERWALTUNGSBEAMTE
Durch die Verkürzung der Amtszeit auf fünf Jahre hat das Bürgermeister:innenamt erheblich an Attraktivität eingebüßt. Oft müssen in der Amtsausübung Anfeindungen und Bedrohungen hingenommen werden. Wer neben der Bewältigung pandemischer Lagen und sonstiger Krisen dazu berufen ist, die Kommune für die Zukunft aufzustellen, benötigt dafür einen langen Atem. Entsprechende Debatten müssen angestoßen, Prozesse begonnen und langfristig begleitet werden, um gemeinsam mit allen Akteurinnen und Akteuren zu guten Ergebnissen für die örtliche Gemeinschaft zu kommen. Das Spitzenamt in den niedersächsischen Kommunen bedarf deshalb auch in zeitlicher Hinsicht einer Stärkung, die Verkürzung der Amtszeit auf fünf Jahre hat sich nicht bewährt. In der neuen Legislaturperiode des Niedersächsischen Landtages muss mit dem Beginn der neuen Kommunalwahlperiode 2026 bis 2031 zu der achtjährigen Amtszeit der Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten zurückgekehrt werden.

❚ RECHTSUNSICHERHEIT BEI HYBRID-SITZUNGEN BESEITIGEN
Das neue Instrument der Hybrid-Sitzungen muss beobachtet werden. Demokratie lebt vom Austausch und von der Diskussion von Mensch zu Mensch. Das Nutzen von Online-Zuschaltungen kann im Sinne von Vereinbarkeit von Familie und Beruf helfen, darf aber nicht überstrapaziert werden. Technische Probleme dürfen nicht zu Rechtsunsicherheiten bei Beschlüssen führen.

❚ STEUER- UND SOZIALABGABENFREIHEIT VON AUFWANDSENTSCHÄDIGUNGEN
Die den Ratsfrauen und Ratsherren nach den kommunalverfassungsrechtlichen Vorgaben gezahlten Aufwandsentschädigungen sollen verhindern, dass ihnen durch die Mandatsausübung Nachteile entstehen. Es erscheint deshalb nicht sachgerecht, diese steuer- oder sozialversicherungsrechtlich als Einkommen zu bewerten. Diese Aufwandsentschädigungen sind daher von der Steuer- oder Sozialversicherungspflicht freizustellen.

❚ VERWALTUNG STÄRKEN UND GUTE RAHMENBEDINGUNGEN SCHAFFEN
Wir erleben heute tiefgreifende Veränderungen in Umwelt und Gesellschaft, so etwa Klimawandel, Digitalisierung der Arbeitswelt, Zuwanderung, neue Bedrohungslagen und die Gefährdung der Demokratie durch Populismus. Wir benötigen daher mehr denn je einen leistungsfähigen und demokratiefesten öffentlichen Dienst als Basis und Kern einer gut funktionierenden starken Verwaltung. Dazu gehört eine zukunftsgerechte und wettbewerbsfähige Gestaltung von Tarif- und Besoldungsstrukturen. Auch der Bereich der Sonderzahlungen zum Beispiel in Form von
Fahrrad-Leasing, JobTicket-Angeboten oder Rahmenvereinbarungen für Fitnessstudios muss rechtssicher und zukunftsweisend geregelt werden. Die Nachwuchsgewinnung von gut qualifizierten Kräften muss mit hoher Priorität fortgesetzt werden. Wünschenswert wäre es daher, wenn das Land sich im Wettbewerb um die klügsten Köpfe nicht nur auf sich fokussiert, sondern eine Kampagne für den gesamten öffentlichen Dienst und alle dort vertretenen Arbeitgeber entwickelt.

Schild Rathaus
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Zuwanderung und Integration

❚ UNTERBRINGUNG AUSREICHEND FINANZIEREN
Die Zuwanderungs- und Integrationspolitik der Jahre 2015 ff. war geprägt von ad-hoc-Entscheidungen nach Kassenlage des Bundes und der Länder, von Asylpaketen und einzelnen Aktionsprogrammen. In Anbetracht des Krieges in der Ukraine und der politischen Lagen in Afghanistan und anderswo sowie auch im Hinblick auf zu erwartende Flüchtlingswellen aufgrund von Klimakatastrophen gilt es, hier vorausschauend zu agieren und zu planen. Der immer teurer werdende Wohnungsmarkt erschwert es zunehmend, selbst in kleineren Gemeinden abseits von Ballungsräumen, (geeigneten und bezahlbaren) Wohnraum für Asylbewerber:innen und Vertriebene zu finden. Daher müssen die Kostenabgeltungspauschalen erhöht werden. Daneben müssen elementare Strukturen wie die Migrationsberatung und Integrationskurse dauerhaft im Schulterschluss mit dem Bund verstetigt werden.

❚ BÜROKRATISCHE HÜRDEN NEHMEN
In Krisen muss schnell und unbürokratisch gehandelt werden. Baurechtliche, vergaberechtliche und andere Hürden für die Unterbringung und Betreuung müssen ausgesetzt werden.

❚ SCHULE UND KITA FÜR VERTRIEBENE
Eine Betreuung in Schule und KiTa kann nur erfolgen, wenn wir übergangsweise Standards herabsetzen. Aber auch dies funktioniert nicht überall, da Erzieher:innen sonst überlastet werden. So müssen auch Sondergruppen eingerichtet und finanziert werden.

❚ GLEICHMÄSSIGE VERTEILUNG SICHERSTELLEN
Die Verteilung der Menschen, auch der einzelnen Gruppen mit und ohne Wohnsitzbindung muss gerecht erfolgen. Nur so ist für ausreichende Akzeptanz in der Bevölkerung zu sorgen.


Tourismus und Handel

❚ GRUNDFÖRDERUNG FÜR PRÄDIKATISIERTE ORTE EINFÜHREN
Für den niedersächsischen Tourismus muss eine „Grundförderung Tourismus“ entwickelt werden. Der Wettbewerbsnachteil, den das Land Niedersachsen gegenüber anderen Bundesländern hat, in denen Fremdenverkehrslastenausgleiche oder Sonderlastenausgleiche beispielsweise für Kurorte erfolgen, muss behoben werden. Insbesondere monostrukturierten Tourismuskommunen, Kurorten und anderen zertifizierten Orten muss ein Ausgleich für die besonderen Aufwendungen gewährt werden. Auch bedarf es eines Vernetzungssystems und digitaler Angebotslösungen.

❚ INNENSTÄDTE UND ORTSKERNE STÄRKEN
Die Förderungen für Ortskerne und Innenstädte müssen verstetigt und vereinfacht werden, damit die Ortskerne auf Dauer Erlebnis- und Begegnungsräume bleiben. Es bedarf nicht nur Angebote für große Innenstädte, sondern auch für kleinere und insbesondere auch touristische Kommunen. Die Förderung muss einfach und ohne monatelange Vorarbeiten zu beantragen sein.

❚ FEIERTAGSRECHT UND LADENÖFFNUNGSZEITENRECHT HARMONISIEREN
Feiertagsrecht und Ladenöffnungszeitenrecht müssen harmonisiert werden. Es ist nicht nachvollziehbar, dass in
Städten der Kiosk mit Personal sein volles Sortiment zu quasi jeder Tages- und Nachtzeit anbieten darf, der elektronisch zutrittsbeschränkte Dorfladen der Bürger-Genossenschaft ohne Ladenpersonal vor Ort am Sonntag aber keine durchgehende Öffnung darstellen kann. Hier ist zwingend zumindest eine Experimentierklausel vorzusehen, gegebenenfalls auch geknüpft an reduzierte Verkaufsflächen oder Sortimentsbeschränkungen.


Ländliche Räume und Verkehr

❚ LÄNDLICHEN WEGEBAU WIEDER UNTERSTÜTZEN
Der ländliche Wegebau muss wieder umfänglich gefördert werden! Ohne Förderung werden die ländlichen Wege ihren vielfältigen Funktionen – Zuwegung, Landwirtschaft, Tourismus, Naherholung, Naturschutz – nicht mehr gerecht werden können. Insbesondere auch für den Naturschutz und die Naherholung haben ländliche Wege eine hohe Bedeutung. Kurzfristig muss die Erstellung der Konzepte zum Wegebau gefördert werden, um ein Erliegen zu verhindern.

WEITERENTWICKLUNGSMÖGLICHKEITEN ERHALTEN
In den ländlichen Räumen müssen auch im Angesicht der aktuellen Herausforderungen und des demografischen Wandels die Möglichkeiten der Städte und Gemeinden offengehalten werden, sich weiterzuentwickeln. So müssen raumordnerische Behinderungen aus den 1970er-Jahren aus dem Weg geräumt werden, so dass sich dort Betriebe und Lebensmittelmärkte entwickeln können und nicht ab einer gewissen Größe in die Zentren abwandern. Raumordnung muss dezentral denken, nicht zentral.

EINWOHNERVEREDELUNG ABBAUEN
Die systematische Ungleichbehandlung von Menschen in ländlichen und urbanen Räumen muss endlich ein Ende nehmen. In Anbetracht der von der Gesellschaft erwünschten Leistungen des ländlichen Raumes, wie Naherholung, Energieerzeugung, Umwelt- und Klimaschutz oder Lebensmittelerzeugung, muss mit der Abschaffung der veralteten Einwohnerveredelung die dauerhafte und strukturelle Schlechterstellung der ländlichen Räume beendet werden.


Wasser und Energie

❚ ENERGIEWENDE BESCHLEUNIGEN
Vor dem Hintergrund des Ukraine-Krieges und des Klimawandels muss die Energiewende beschleunigt werden. Den
Kommunen müssen gesetzliche Ziele und Leitplanken für die Umsetzung vor Ort von Bund und Land zur Verfügung gestellt werden.

KONZESSIONSABGABENAUFKOMMEN SICHERN
Das Konzessionsabgabenaufkommen als wichtige Einnahmequellen der Kommunen geht zurück. Daher sollte das Konzessionsabgabenaufkommen gesichert werden, indem es nicht mehr verbrauchsabhängig abgerechnet wird. Die Ausschreibungsverfahren für Konzessionsverträge müssen dringend vereinfacht werden und für kleine Gemeinden muss es Erleichterungen geben, etwa über eine De-Minimis-Regelung.

UMBAU DER WÄRMEVERSORGUNG TECHNIKOFFEN GESTALTEN UND AUCH FÜR DEN LÄNDLICHEN RAUM SICHERSTELLEN
Es muss umsetzbare und bezahlbare Möglichkeiten für die ländliche Bevölkerung zur Wärmeversorgung geben; der
durch den vermehrten Zubau von erneuerbaren Energien auch im Gemeindegebiet erforderlich werdende Umbau der Verteilnetze muss durch entsprechende Berücksichtigung der Investitionen in der Netzentgeltregulierung unproblematisch und zeitnah refinanziert werden können.

❚ PFLICHTZAHLUNG EINER WERTSCHÖPFUNGSBETEILIGUNG BEI WINDENERGIEANLAGEN
Für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien ist die Akzeptanz der örtlich betroffenen Bevölkerung erforderlich; daher sollte die freiwillige Wertschöpfungsbeteiligung von betroffenen Gemeinden an Windenergie- und Photovoltaikanlagen zu einer Pflicht umgestaltet werden. Sollte der Bundesgesetzgeber hier nicht entsprechend handeln, so wäre dies über eine landesrechtliche Regelung entsprechend der Brandenburger Regelung umzusetzen. Auch die Gewerbesteuerregelung sollte umgestaltet werden, damit die Steuer bei den Standortgemeinden ankommt.

❚ PHOTOVOLTAIK-ANLAGEN AUF DÄCHER, NICHT AUF LANDWIRTSCHAFTLICHE FLÄCHEN
Für Solaranlagen muss ein ganz klarer Vorrang für versiegelte Flächen gelten. Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen müssen klar begrenzt und landwirtschaftliche Flächen von diesen freigehalten werden, denn der Ausbau erneuerbarer Energien darf nicht zulasten der Versorgung und der Flächenverfügbarkeit gehen und nicht allein auf dem Rücken der ländlichen Räume ausgetragen werden.

❚ ÜBERTRAGUNGSNETZE
Der Übertragungsnetzausbau stellt eine zusätzliche Belastung für die Gemeinden im Rahmen der Energiewende dar. Hier bedarf es klar formulierter und einfacher Vertragsmuster der Übertragungsnetzbetreiber für Gemeinden.

❚ WINDKRAFT UND PV: LEISTUNGSZIELE, KEINE FLÄCHENZIELE
Ziele zum Ausbau der erneuerbaren Energien dürfen und können nur Leistungsziele sein. Flächenziele widersprechen dem Ziel, neue Flächenversiegelung weitestgehend zu vermeiden und stimmen auch nicht mit dem technischen Fortschritt überein. Auch dürfen sich Bund und Land nicht auf (Flächen-)Zielsetzungen zurückziehen und die Planung und Last nicht allein auf die kommunale, insbesondere die gemeindliche Ebene, verlagern. Das Land muss hier seiner Verantwortung gerecht werden und zudem der kommunalen Ebene das notwendige Handwerkszeug (Analysen, Untersuchungen, Kriterien etc.) und die notwendige finanzielle Ausstattung entgegenbringen. Zudem muss das Land eine Verteilungsgerechtigkeit herstellen.

❚ WASSERVERSORGUNG
Mit dem Niedersächsischen Wasserversorgungskonzept wird eine Vielzahl an Möglichkeiten zur Sicherstellung der Wasserversorgung eröffnet; aus gemeindlicher Sicht ist die Finanzierung solcher Maßnahmen durch das Land sicherzustellen; eine Finanzierung über Gebühren(erhöhungen) sollte mit Blick auf die notwendige Gebührenstabilität und die steigenden Energiepreise vorsichtig angegangen werden. Der Grundsatz der
ortsnahen Wasserversorgung ist aus gemeindlicher Sicht ein hohes Gut, an dem festgehalten werden sollte. Für die niedersächsischen Gemeinden fordern wir bereits seit Längerem, wie in Nordrhein-Westfalen, eine Sicherstellung der Löschwasserversorgung über eine klare Regelung im Landeswassergesetz als Teil der öffentlichen Wasserversorgung.


Gesundheitsversorgung

KRANKENHAUSVERSORGUNG AUCH IN DER FLÄCHE SICHERSTELLEN
In den Krankenhäusern in Niedersachsen besteht ein dramatischer Investitionsstau in Höhe von zwei Milliarden Euro. Deshalb müssen die Mittel für das jährliche Investitionsprogramm unmittelbar nach Beginn der neuen Landtagswahlperiode auf jährlich mindestens 250 Millionen Euro aufgestockt werden. Auch ein Investitionsfonds oder Sondervermögen sind denkbar. Das novellierte Niedersächsische Krankenhausgesetz darf kein Krankenhausschließungsgesetz werden, sondern es muss dazu dienen, die flächendeckende Versorgung der Einwohner:innen langfristig sicherzustellen.

❚ DEM ÄRZTEMANGEL IN DER FLÄCHE ENTGEGENWIRKEN
Studien belegen nach wie vor einen enormen Handlungsdruck im Bereich der ambulanten medizinischen Versorgung. Darin wird für das Jahr 2030 eine dramatische Unterversorgung mit Hausärztinnen und Hausärzten prognostiziert: Der bis dahin anwachsende Mehrbedarf von 2400 Hausarztsitzen kann bei weitem nicht gedeckt werden, über 1600 Hausarztsitze – vor allem im ländlichen Raum – könnten unbesetzt bleiben. Deshalb sind dringend weitere Maßnahmen erforderlich. Notfalls muss die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) Eigeneinrichtungen betreiben und Mediziner:innen anstellen. Darüber hinaus muss der Ausbau der Medizinstudienplätze an den niedersächsischen medizinischen Hochschulen weiter voranschreiten. Es müssen Anreize geschaffen werden, damit sich Allgemeinmediziner:innen und Fachärztinnen und Fachärzte in der Fläche niederlassen.

❚ GESUNDHEITSZENTREN IN REGELSYSTEM EINBINDEN
Ein richtiger Ansatz ist in diesem Zusammenhang auch der Aufbau und der Betrieb Regionaler Versorgungszentren. Derzeit besteht jedoch nur eine modellhafte Förderung. Hier muss konzeptionell und finanziell nachgeschärft werden: Wenn regionale Gesundheitszentren in der Versorgung eine Rolle spielen sollen, dann muss diese festgelegt werden. Außerdem muss die Finanzierung dann aus dem Regelsystem der Gesundheitsfinanzierung erfolgen.


Vergaberecht

❚ VERGABERECHT ENTSCHLACKEN
Im Vergaberecht befinden sich viele auch vergabefremde Komponenten. Das Vergaberecht muss deutlich entschlackt werden, um es für kleine und mittlere Kommunen überhaupt noch umsetzbar zu machen.

❚ WERTGRENZEN NACH OBEN ANPASSEN
In den Krisen der vergangenen Jahre realisieren wir jedes Mal, wie hinderlich die viel zu niedrigen Wertgrenzen sind. Was vergaberechtlich in Krisen geht, muss auch im normalen Leben gelten.


Digitalisierung

❚ OZG-CHECK
Land und kommunale Spitzenverbände engagieren sich gemeinsam für eine bessere Unterstützung und Informationsvermittlung an die Kommunen. Das Land finanziert durch Zurverfügungstellung eines Gesamtbudgets Vorhaben von Städten, Gemeinden, Samtgemeinden und Landkreisen zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) mit einer zu vereinbarenden Anzahl von Beratertagen im Rahmen eines „OZG-Readyness-Checks“ unter der Federführung der GovConnect GmbH. Die Beratertage können auch in Verbundvorhaben in Anspruch genommen werden.

❚ KOMPETENZTEAM BEI DER GOV-CONNECT
Das bisherige kommunale Kompetenzteam (KKT) wird unter dem Dach der GovConnect mit sechs Vollzeitstellen
verstetigt und als „Kommunal-Koordination“ fortgeführt. Die Finanzierung obliegt dem Land. Kernaufgabe der Kommunal-Koordination ist die Bewertung der Nachnutzbarkeit von EfA-Leistungen1 über die Modellkommunen hinaus. Hiermit wird sichergestellt, dass die Nachnutzungsentscheidungen fundiert und bedarfsgerecht getroffen werden können und das Land nicht im Alleingang die EfA-Dienste auswählt.

❚ DAUERHAFTE FINANZIERUNG DER BASISLEISTUNGEN UND SICHERSTELLUNG DER EFA-LEISTUNGEN
Zwingende Voraussetzung für ein Gelingen der Verwaltungsdigitalisierung ist die dauerhafte Finanzierung der sogenannten Basisdienstleistungen durch das Land, ergänzt durch das koordinierte Zurverfügungstellen der EfA-Leistungen. Die Leistungen müssen über die GovConnect oder die kommunalen IT-Dienstleister ohne Ausschreibung vergaberechtskonform zum einfachen Abruf für alle Kommunen angeboten werden.

❚ CYBER-SICHERHEIT VERBESSERN
Gemeinsam entwickeln Land und Kommunen/GovConnect eventuell mit Unterstützung Dritter Anforderungen an einen „Cyber-Security-Check“. Das Land wird für die Durchführung eines solchen „Checks“ in den Kommunen finanzielle Unterstützungsmittel bereitstellen. 1 „Einer für Alle“ – (EfA)-Prinzip.


Brand- und Zivilschutz

❚ KONZEPT EINSATZORT ZUKUNFT UMSETZEN UND FINANZIEREN
Die Sicherstellung des kommunalen Brandschutzes ist seit je her eine der wesentlichen Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung und darüber hinaus als gesellschaftlicher Kristallisationspunkt gerade in kleinen Orten und Dorfgemeinschaften aus der Sozialstruktur nicht wegzudenken. Insbesondere aufgrund der sich rasant wandelnden Anforderungen in Folge des Klimawandels ist das Land aufgefordert, die finanziellen Mittel für diesen Bereich signifikant zu erhöhen und das mit großem haupt- und ehrenamtlichen Engagement erarbeitete

❚ LEHRGÄNGE SICHERSTELLEN
Es ist dringend notwendig, den aufgelaufenen Aus- und Fortbildungsstau, der sich durch Corona noch weiter verschärft hat, aufzulösen und die Anstrengungen des Landes in diesem Bereich zu erhöhen. Der Ausbau der Niedersächsischen Akademie für Brand- und Katastrophenschutz (NABK) ist daher aus Landesmitteln zu beschleunigen.

❚ SIRENENFÖRDERUNG SCHNELLSTMÖGLICH UMSETZEN
Nicht zuletzt durch die Starkregen-Katastrophen im Ahrtal ist auch die Thematik der Warnung der Bevölkerung wieder in das Bewusstsein der Bürger:innen gerückt. Es ist daher dringend ein landeseigenes Förderprogramm zum Auf- beziehungsweise Ausbau von landesweiten Warnmöglichkeiten der Bevölkerung, insbesondere Sirenen, vor Gefahrensituationen – zum Beispiel Hochwasserlagen sowie Starkregenereignisse – erforderlich, das die unstrukturierte ad-hoc-Bundesförderung technisch sinnvoll und nachhaltig ergänzt. Der Einstieg mit den
ersten zehn Millionen Euro über den Haushalt 2022 ist hierfür gemacht. Hier bedarf es nun einer nachhaltigen Dauerlösung für die kommenden zehn Jahre, damit auch alle Bürger:innen effektiv vor Gefahren gewarnt werden können.

❚ SONDERVERMÖGEN ZIVILSCHUTZ EINRICHTEN
Nicht nur Umweltkatastrophen, sondern auch die schrecklichen Ereignisse des Angriffskrieges Russlands gegen die
Ukraine haben eine Zeitenwende im Bereich des Bevölkerungsschutzes eingeleitet. Es muss seitens des Landes auch
durch politische Prioritätensetzungen alles dafür getan werden, seine Bürger:innen jederzeit zu schützen.


Nachhaltigkeit und Klimafolgenanpassung

❚ STARKREGENGEFAHRENKARTEN UND KOMMUNALE STARKREGENVORSORGEKONZEPTE FÖRDERN
Steigende Durchschnittstemperaturen, Starkregenereignisse oder Dürreperioden zeigen immer deutlicher die Auswirkungen und Herausforderungen des Klimawandels. Trotz der Corona-Pandemie bleibt daher die Bewältigung des Klimawandels eines der zentralen und wichtigsten kommunalen Themen. Damit sich Kommunen besser auf gewisse Wetterphänomene einstellen können, ist es notwendig, sie insbesondere im Bereich Starkregen zu unterstützen, Grundlagenmaterial bereitzustellen und darauf aufbauende Konzeptionen zu fördern. Auch die kommunikative Begleitung sowie die Förderung des Austausches der Kommunen untereinander müssen weiter vom Land gefördert werden und die etablierten Strukturen erhalten bleiben. 

❚ ENTWICKLUNG VON NACHHALTIGKEITSSTRATEGIEN WEITER UNTERSTÜTZEN
Gerade Teile der kommenden Generation mahnen uns mit ihren Demonstrationen zu mehr und entschlossenerem Handeln. Den Landkreisen, Städten, Gemeinden und Samtgemeinden kommt eine zentrale Rolle beim Thema Klimaschutz zu. Die Kommunen stehen dabei vor der Herausforderung, alle politischen Zielsetzungen der Sozialpolitik, der Wirtschaftspolitik, der Finanzpolitik, der Verkehrspolitik, der Mobilität, des Arbeitsmarktes, des Gewerbes und der Industrie mit zu berücksichtigen und die entsprechenden Akteurinnen und Akteure einzubinden.
Mit dem novellierten Niedersächsischen Klimagesetz und der Anpassung der zu erreichenden Zwischenziele an übergeordnete Vorgaben wurde eine Grundlage geschaffen, die es weiter zu verfeinern gilt. Die aktuell im Gesetz verankerte Aufgabe auf der Kreisebene muss mehr Wirkung Richtung Kommunen, Bürgerschaft und KMU entfalten, um in diesem Bereich wirklich einen Schritt nach vorne zu kommen. Es darf nicht bei internen kreislichen Konzepten und geringfügiger Fördermittelberatung bleiben. Zudem sollte der Fokus über die Klimathemen hinaus auf die Aspekte der Nachhaltigkeit gelenkt werden, in denen Klimaschutz zwar eine maßgebliche Rolle spielt, aber auch andere Aspekte des sozialen und wirtschaftlichen Handelns der Kommune mit integriert werden. Daher muss das Land zur weiteren Verstetigung von Nachhaltigkeitstrategien auch im kommunalen Bereich Sorge dafür tragen, dass entsprechende Unterstützungsangebote weiter erhalten bleiben und möglichst ausgebaut werden. Nur so können Ziele wie die Reduktion des Flächenverbrauchs, die Ausweisung von Freiflächen-Photovoltaik sowie finanzielle Wertschöpfungsbeteiligung unter einen Hut gebracht werden.


Bauen und Wohnen

❚ STÄDTEBAUFÖRDERUNG AUSWEITEN, RICHTLINIE STRAFFEN
Die Städtebauförderung ist elementar für die Weiterentwicklung vieler Städte und Gemeinden. Die Corona-Pandemie hat dies insbesondere auch im Hinblick auf die Ortskerne noch einmal verdeutlicht. Doch die Städte und Gemeinden sind geprägt von Individualität und Identifikation vor Ort – dementsprechend sind auch ihre Bedarfe. Daher ist eine Vereinfachung beziehungsweise Straffung der Städtebauförderung nötig. Dazu bedarf es der Ausnutzung aller Spielräume der Verwaltungsvereinbarungen zur Städtebauförderung mit dem Bund. Eine Vereinfachung, die der Individualität der Kommunen gerecht wird, erscheint heute zwingend. Im Hinblick auf beträchtliche Ausgabenreste ist auch eine Ausweitung der Fördertatbestände unbedingt angezeigt, beispielsweise im Hinblick auf kommunale Gebäude wie Rathäuser und Feuerwehrgerätehäuser. Der Grundsatz der Subsidiarität muss vor dem Hintergrund des Förderdschungels handhabbar gemacht werden.


Ansprechpartner

Dr. Marco Trips

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