Zuwanderung und Integration

Der NSGB bekennt sich eindeutig zum Recht auf Asyl für politisch Verfolgte und zum Willen zur Integration der zu uns gekommenen Menschen. Er ist aber auch davon überzeugt, dass eine unbegrenzte Aufnahme von Menschen eine ernsthafte Integration in Deutschland unmöglich macht. Sollte erneut die Zuwanderung nach Deutschland nicht begrenzt werden können, so werden zuerst die Unterbringung und dann auch die Integration dieser Menschen aufgrund fehlender tatsächlicher Möglichkeiten und aufgrund fehlender gesellschaftlicher Akzeptanz scheitern. Eine grundlegende Forderung ist daher, nicht noch einmal einen solch ungesteuerten Zustrom von Menschen nach Deutschland zuzulassen.

Eine gemeinsame Sprache ist die Grundlage für jegliche Integration. Jeder Mensch, der dauerhaft in Deutschland lebt, muss die deutsche Sprache beherrschen. Gegebenenfalls kommt dazu noch die Notwendigkeit einer Alphabetisierung.

Der Besuch einer Kindertagesstätte für Kinder von Geflüchteten ist höchst erstrebenswert und wird von den Kommunen uneingeschränkt unterstützt.

Hier beginnt die Integration bereits im frühen Alter. Junge Menschen lernen schneller und bereitwilliger als ältere und können eine Brücke zur anderen Generation sein. Sinnvoll erscheint daher eine Anreizstruktur für Geflüchtete, ihre Kinder in Kindertagesstätten zu geben.

Der Zugang zum Arbeitsmarkt ist eine Kernvoraussetzung einerseits für eine gelungene Integration, andererseits dafür, dass die Zugewanderten sich und ihre Familien selbst unterhalten können und nicht auf Hilfen aus den Solidarsystemen angewiesen sind.

Es werden zudem anschließend viele neue Wohnungen im unteren Mietpreisbereich benötigt. Dies ist nicht nur in den Großstädten, sondern auch in den ländlichen Räumen der Fall.