Die kommunalen Spitzenverbände begrüßen die Absicht des Landes, dritte Kräfte in Kindergärten zu 100 % zu finanzieren und mit einer Verbesserung der Ausbildungssituation zu verbinden.

 

Finanzielle Anreize und der Weg über die Ausbildungsförderung sind der richtige Weg, um die Betreuungssituation in den Kindergärten zu verbessern”, so der Präsident des NSGB, Dr. Marco Trips. “Mit Blick auf den Fachkräftemangel erwarten wir außerdem vom Land, dass nun endlich die von den Spitzenverbänden vorgebrachten konkreten Vorschläge für eine Reform der Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher umgesetzt werden” ergänzt Dr. Jan Arning, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages.

Eine Pflicht zur Einführung der dritten Kraft lehnen die Verbände zunächst jedoch ab. Kommune können selbst entscheiden, ob sie in ihren Einrichtungen eine dritte Kraft für erforderlich und machbar halten. Die personelle und finanzielle Situation sowie die Betreuungslage unterscheiden sich vor Ort erheblich. Eine Verpflichtung droht die Kommunen zu überfordern. Die geplante Revisionsklausel zur Frage, wann eine Dritte Kraft zur Pflicht werden muss, ist daher auch zu früh angesetzt. Da personelle Strukturen eine erhebliche Vorlaufzeit benötigen, sollte mindestens eine 10-jährige Übergangszeit vorgesehen werden.

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Pressemitteilung vom 06.07.2021
Nds. Städte- und Gemeindebund / Nds. Städtetag