
Kommunale Verschuldung steigt rasant: NSGB fordert Kurswechsel
Die kürzlich vom Landesamt für Statistik Niedersachsen veröffentlichten Zahlen zur Verschuldung der Gemeinden und Gemeindeverbände verdeutlichen nach Auffassung des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes (NSGB) die dramatische Zuspitzung der Finanzlage in den Städten, Gemeinden und Samtgemeinden. Demnach stieg die Verschuldung der kommunalen Kernhaushalte im Jahr 2025 auf mehr als 21,6 Milliarden Euro. Das entspricht einem Zuwachs von 21,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Besonders besorgniserregend ist der Anstieg der Kassenkredite um 67 Prozent. „Diese Zahlen sind ein weiteres Warnsignal. Der drastische Anstieg der Kassenkredite zeigt, dass viele Kommunen ihre laufenden Aufgaben immer häufiger über kurzfristige Kredite finanzieren müssen. Das ist kein Zeichen einer gesunden Kommunalfinanzierung, sondern Ausdruck einer strukturellen Schieflage“, warnt Dr. Marco Trips, Präsident des NSGB.
„Die Ursachen sind seit Langem bekannt. Die kommunalen Haushalte werden zunehmend durch gesetzliche Pflichtaufgaben belastet. Vor allem die Ausgaben für Sozialleistungen steigen seit Jahren deutlich schneller als die Einnahmen. Statt hier konsequent gegenzusteuern, kommen immer neue Aufgaben hinzu, ohne dass deren Finanzierung dauerhaft gesichert wird. Unter diesen Bedingungen geraten immer mehr Kommunen in eine Schuldenspirale“, so Trips. Bund und Länder müssten jetzt die richtigen Konsequenzen ziehen, betont der Verbandspräsident. Er fordert eine grundlegende Reform der bestehenden Sozialleistungssysteme. „Eine Konnexität für zukünftige Leistungsgesetze, wie sie die Ministerpräsidentenkonferenz vorgeschlagen hat, greift deutlich zu kurz. Die finanzielle Belastung der Kommunen resultiert vor allem aus bereits bestehenden Leistungsgesetzen des Bundes. Deshalb müssen diese endlich auf den Prüfstand. Nur so lässt sich die dauerhafte Handlungsfähigkeit der kommunalen Ebene sichern“, betont Trips.
Zur Pressemitteilung des Landesamtes für Statistik Niedersachsen geht es hier:
Pressemitteilung Nr. 9/2026 am 08.07.2026

