Göttingen, 28. August 2025
Kommunen fordern geordneten Ausbau von Energiespeichern – Planungshoheit muss gewahrt bleiben
Im Rahmen der Mitgliederversammlung des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes (NSGB) in Göttingen hat sich der Verband für einen klar geregelten und fairen Ausbau von Energiespeicheranlagen aus. In einem umfassenden Positionspapier geht der NSGB auf die aktuellen Problemlagen ein, die mit dem bislang zum Teil ungeordneten Ausbau von Energiespeichern zusammenhängen.
„Die Energiewende gelingt nur, wenn Städte, Gemeinden und Samtgemeinden nicht überlastet werden, Planbarkeit gewährleistet bleibt und die kommunale Wertschöpfung gesichert ist“, betont NSGB-Präsident Dr. Marco Trips.
Der Verband warnt vor einer zunehmenden Überbeanspruchung einzelner Standorte:
- Keine Überlastung von Gemeinden: Der Aus- und Zubau von Energiespeichern darf nicht zu einer unverhältnismäßigen Belastung einzelner Kommunen führen. Es braucht einen geordneten Ausbau, der die örtlichen Gegebenheiten auch in einer Gesamtschau berücksichtigt.
- Planungshoheit sichern: Energiespeicheranlagen dürfen nicht pauschal privilegiert werden. Der Grundsatz der Planmäßigkeit im Baugesetzbuch muss wieder stärker Beachtung finden – sonst verlieren Kommunen ihre Steuerungsmöglichkeiten vor Ort.
- Rechtssicherheit bei Wertschöpfung: Die Kommunen fordern verbindliche Regelungen, damit sie auch dann an den Erlösen beteiligt werden, wenn Strom nicht ins Netz eingespeist, sondern direkt in Speichern oder Elektrolyseuren genutzt wird.
„Die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger für die Energiewende steht immer auf dem Spiel, wenn Kommunen vor vollendete Tatsachen gestellt werden“, so Trips. „Nur mit klaren Regeln, echter Beteiligung und einer verlässlichen Wertschöpfung können Städte, Gemeinden und Samtgemeinden die Energiewende aktiv vorantreiben.“
Hintergrund: Das Präsidium des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes (NSGB) hat im Vorlauf der diesjährigen Mitgliederversammlung ein Positionspapier zu einem geordneten Ausbau von Energiespeicheranlagen beschlossen, das neben den obigen Forderungen auf weitere Aspekte im Detail eingeht und als Argumentationsgrundlage vor Ort dient. Es steht auf der Internetseite des NSGB zum Abruf bereit (Link). Der Pressemitteilung sind die Positionierungen in Reinform beigefügt (Anlage).
Pressemitteilung Nr. 12/2025 am 28.08.2025


