Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens hat sich heute anlässlich einer Anhörung im Niedersächsischen Landtag klar zu der Präsenzsitzung als Leitbild für die Durchführung von Sitzungen der kommunalen Vertretungen bekannt.
„Nach unserer Einschätzung lebt die Debatte in den Rats- oder Kreistagssitzungen ganz wesentlich von der Anwesenheit der Abgeordneten am Sitzungsort. Die inhaltliche Diskussion unter den Mandatsträgern gewinnt im Prinzip erst durch die persönliche, auch nonverbale Kommunikation an Fahrt. Im Rahmen von „Hybridsitzungen“ ist es nicht möglich, mal eben zwecks Zwischenabsprachen „vor die Tür“ zu gehen und dort Kompromisse für eine Sachentscheidung auszuloten oder Themen „am Rande der Sitzung“ zu erörtern und kommunalpolitische Verständigungen zu erzielen. Die Teilnahme an einer Sitzung der Vertretung per Videokonferenztechnik sollte deshalb wenn überhaupt auf einzelne Abgeordnete beschränkt und nur aus triftigem Grund möglich sein, erklärte heute Präsident Dr. Marco Trips vom Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund in Hannover.
Hauptgeschäftsführer Dr. Jan Arning vom Niedersächsischen Städtetag ergänzte: „Wir wünschen uns auch in Zukunft eine lebhafte Diskussion in den kommunalen Vertretungen. Hinter den berühmt-berüchtigten Kacheln der einschlägigen Videokonferenzsysteme ist dies nur sehr eingeschränkt möglich. Auch ist es gegenüber den interessierten Einwohnerinnen und Einwohnern, die sich in den Sitzungsraum begeben, kein wirklich gutes Signal, wenn sie dort nur einige wenige Mitglieder der Vertretung in Person antreffen, während die anderen an der Sitzung per Videokonferenztechnik teilnehmen.“
Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hob heute allerdings auch die Bedeutung der Möglichkeit von Videokonferenzsitzungen der kommunalen Vertretungen in der Pandemie hervor. Dazu erläuterte Geschäftsführer Dr. Joachim Schwind vom Niedersächsischen Landkreistag: „Diese Sonderregelung für epidemische Lagen dient der Sicherstellung der Handlungsfähigkeit der kommunalen Vertretungen in Ausnahmesituationen. Wir danken dem Landtag, dass er die Weichen für die Anwendbarkeit dieser Vorschrift auch über den 6. März hinaus gestellt hat, sodass die Kommunen im Falle eines örtlich relevanten Infektionsgeschehens bei Bedarf darauf zurückgreifen können. Bevor dies allerdings als gesetzlicher Regelfall Eingang in unsere Kommunalverfassung findet, plädieren wir dafür, die Erfahrungen der Kommunen mit der Sonderregelung für epidemische Lagen zu erheben, sorgfältig auszuwerten und erst dann zu entscheiden, ob „Hybrid-Sitzungen“ dauerhaft ermöglicht werden sollen.“
Zum Hintergrund:
Die kommunalen Spitzenverbände wurden heute im Niedersächsischen Landtag zu einem Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen angehört. Dieser sieht vor, den § 64 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) um die neuen Absätze 3 bis 9 zu ergänzen, um für die niedersächsischen Kommunen dauerhaft und auch außerhalb pandemischer Lagen die Option zu schaffen, die Sitzungen der kommunalen Vertretungen in Form von Hybrid-Sitzungen durchzuführen.
Pressemitteilung der AG der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens
Hannover, 03.03.2022