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NSGB begrüßt Reform des Denkmalschutzgesetzes

Der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund (NSGB) begrüßt den vom Landeskabinett beschlossenen Entwurf zur Änderung des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes grundsätzlich. Die vorgesehenen Änderungen werden Verfahren beschleunigen, Kosten begrenzen und den Städten und Gemeinden mehr Handlungsspielraum geben. „Es ist richtig und wichtig, dass die Landesregierung hier ihren Kurs beibehält. Gerade bei archäologischen Voruntersuchungen erleben unsere Städte und Gemeinden seit Jahren, wie Verfahren erheblich verzögert und Baugebiete durch hohe zusätzliche Kosten verteuert werden. Mit extrem hohen Geldbeträgen wurden oft nur ein paar Tonscherben zu Tage gefördert, die keinerlei Erkenntniswert hatten. Die vorgesehene Neuregelung schafft hier einen vernünftigen Ausgleich zwischen dem Erhalt von echten Bodendenkmälern und der notwendigen Entwicklung unserer Städte und Gemeinden“, erklärt NSGB-Präsident Dr. Marco Trips.

Der NSGB hatte sich bereits im Beteiligungsverfahren ausdrücklich für die Änderung des
§ 13 NDSchG ausgesprochen. Aus Sicht des Verbandes ist es richtig, notwendige Untersuchungen stärker auf begründete Fälle zu konzentrieren und dabei stärker auf Eigenverantwortung, statt auf flächendeckende präventive Vorgaben zu setzen. „Denkmalschutz bleibt wichtig. Aber nicht jeder bloße Verdacht darf automatisch umfangreiche und kostspielige Untersuchungen auslösen. Wir brauchen auch hier mehr Verhältnismäßigkeit und mehr Vertrauen in die Entscheidungen vor Ort“, so Trips.

Positiv bewertet der NSGB zudem das Ziel, Doppelstrukturen abzubauen und Verwaltungsverfahren zu vereinfachen. „Bürokratieabbau darf nicht nur angekündigt werden, sondern muss sich ganz konkret in schnelleren und einfacheren Verfahren bemerkbar machen. Die Reform des Denkmalschutzgesetzes kann dafür ein gutes Beispiel sein“, betont Trips.

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