Cannabis: Bissendorfer Resolution zeigt Grenzen der Städte, Gemeinden und Samtgemeinden auf – Kontrollen von Kiffern nicht möglich
Das Präsidium des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes (NSGB) hat bei seiner jüngsten Sitzung in Bissendorf (Landkreis Osnabrück) eine Resolution zur Überlastung der Kommunen verabschiedet (in der anliegenden Pressemitteilung enthalten). Als ein Ergebnis setzt das NSGB-Präsidium ein Zeichen und stellt fest, dass ein Vollzug des Konsumcannabisgesetzes durch die gemeindliche Ebene schlichtweg nicht möglich sei.
NSGB-Präsident Dr. Trips findet hierzu deutliche Worte: „Unsere Städte, Gemeinden und Samtgemeinden sind am Limit. Wir haben einen Punkt erreicht, an dem es nicht mehr weitergehen kann. Die Freigabe von Cannabis war ein Anliegen des Bundes, dass das Land nun umsetzen muss. Dann mögen Bund und Länder selbst dafür Sorge tragen, dass sie Kinder- und Jugendschutz sowie Suchtprävention sicherstellen. Gerade unsere kleinen und mittleren Mitglieder haben schlichtweg nicht die Mittel – etwa Waagen und Drogentests – sowie Personalkapazitäten, um Verstößen nachzugehen.“
Hintergrund sei die anhaltende Überlastungssituation der Kommunen. Infolge der andauernden Unterfinanzierung der kommunalen Ebene bleibe festzuhalten, dass immer weitere fremde Aufgaben übertragen und nicht ausreichend mit Mitteln hinterlegt würden. „Die immerwährende Überfrachtung der gemeindlichen Ebene führt zu einer Einschränkung der eigenen Handlungsmöglichkeiten. Die Entwicklung gefährdet auch die Lebensqualität der Menschen, die wir vertreten. Unsere Städte und Gemeinden und Samtgemeinden sind die ersten Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger. Wir sind es, die soziale Dienstleistungen bereitstellen, Brandschutz und Sport gewährleisten, Kinder betreuen, Schulen sanieren und die Infrastruktur erhalten,“ mahnt NSGB-Präsident Dr. Marco Trips.
Im Übrigen liege die entsprechende Zuständigkeitsverordnung auch zwei Wochen nach der Ankündigung im Landeskabinett immer noch nicht zur Verbändeanhörung vor.
Die Bissendorfer Resolution ist in der untenstehenden pdf-Pressemitteilung als Anlage enthalten.
Pressemitteilung Nr. 13/2024 vom 30.10.2024