NSGB kritisiert Beschluss des Bundestages: Die pauschale Privilegierung von Energiespeichern gefährdet Akzeptanz für Energiewende
Der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund (NSGB) lehnt die vom Bundestag kurzfristig beschlossene Änderung des Baugesetzbuches zur Privilegierung von Energiespeichern entschieden ab. „Diese Gesetzesänderung gefährdet die geordnete Energiewende und ist ein erheblicher Eingriff in die kommunale Planungshoheit. Ohne Steuerungsmöglichkeiten für die Kommunen und ohne Prüfung der Notwendigkeit und Anschlussmöglichkeit wird hier Investoren ermöglicht, ungeordnet und überall in der Landschaft aus reinem Gewinnstreben Energiespeicher zu bauen“, so Dr. Marco Trips, Präsident des NSGB.
Eine Privilegierung komme allenfalls in Betracht, wenn die Speicher tatsächlich für die örtliche Stromversorgung notwendig seien und in einem engen Zusammenhang mit einer Anlage für Erneuerbare Energien stünden. „Speicher, die nur dazu da sind, Strom billig einzukaufen, zwischenzulagern und wieder teuer zu verkaufen, dürfen auf keinen Fall tatsächlich privilegiert werden.“
Wenn der Bundesrat Freitag nicht den Vermittlungsausschuss zur Nachsteuerung dieser Regelung anrufe, drohe Wildwuchs: „Hier wird ein Gesetz im Schnellverfahren bzw. ohne Verfahren durchgeprügelt, von dem jetzt schon absehbar ist, dass nachgebessert werden muss. Das kann weder im Sinne des Bundesgesetzgebers noch der Länder sein“, betonte Trips.
Zum Hintergrund:
Der Bundestag hat vergangene Woche ohne vorangegangene Beteiligung die Änderung des Paragraph 35 Baugesetzbuch beschlossen. Danach sollen künftig Energiespeicheranlagen ab einer Megawattstunde im Außenbereich ohne weitere Voraussetzungen privilegiert sein. Freitag (21.11.2025) berät der Bundesrat über den Gesetzesentwurf.
Das umfassende Positionspapier des NSGB finden Sie unter: Positionspapier des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes zu einem geordneten Ausbau von Energiespeicheranlagen – Niedersächsischer Städte und Gemeindebund
Im Rahmen der Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses in Twist haben die Mitglieder die Positionen des NSGB erneut gestärkt und den Bund eindringlich zu geordneten Gesetzgebungsverfahren unter umfassender Beteiligung der kommunalen Ebene aufgerufen.
Pressemitteilung Nr. 14/2025 am 19.11.2025


