
Sondervermögen kann strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen nicht lösen
Der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund (NSGB) begrüßt, dass das Land Niedersachsen nun nach Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden die gesetzlichen Grundlagen dafür schafft, dass die Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität tatsächlich vor Ort ankommen können. „Das ist ein wichtiger Schritt, denn die Mittel können dabei helfen, weitere Kreditaufnahmen der Kommunen zu reduzieren“, erklärt Dr. Marco Trips, Präsident des NSGB. „Gleichzeitig darf aber nicht der Eindruck entstehen, dass Deutschland mit diesem Sondervermögen flächendeckend durchsaniert werden kann.“
Trips verweist darauf, dass sich die Dimensionen bei genauer Betrachtung schnell relativieren: „Für eine Gemeinde mit 10.000 Einwohnern stehen über die Zeit des Sondervermögens rund 3,2 Millionen Euro zur Verfügung. Das reicht vielleicht für eine Turnhalle, aber nicht für den gesamten Investitionsbedarf der kommenden Jahre.“ Die finanzielle Lage der Kommunen bleibe dramatisch. Bundesweit lag das kommunale Defizit 2025 bei rund 32 Milliarden Euro, in Niedersachsen bei 3,6 Milliarden Euro. Gleichzeitig summierten sich die schlechten Jahresergebnisse bereits seit 2024, Rücklagen seien vielerorts aufgebraucht und die Handlungsspielräume massiv eingeschränkt.
„Angesichts eines Investitionsstaus von bundesweit 216 Milliarden Euro bleibt das Sondervermögen ein Tropfen auf den heißen Stein“, so Trips weiter. „Die Hilfen wirken konjunkturfördernd und verhindern zusätzliche Verschuldung, sie lösen aber nicht die strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen.“ Um die Kommunen wieder dauerhaft handlungsfähig zu machen, fordert der NSGB dagegen:
- eine deutliche Erhöhung der Mittel im kommunalen Finanzausgleich im Doppelhaushalt 2027/2028, mindestens jedoch um eine Milliarde Euro,
- die konsequente Anwendung des Konnexitätsprinzips sowie die Zustimmung zu neuen Bundesgesetzen nur bei vollständiger Gegenfinanzierung durch den Bund,
- eine grundlegende Reform der Sozialleistungen mit einer auskömmlichen Finanzierung der kommunalen Ebene.
„Nur mit einer dauerhaft verlässlichen Finanzausstattung können Städte und Gemeinden ihre Aufgaben erfüllen und wieder handlungsfähig werden“, betonte Trips abschließend.
Pressemitteilung Nr. 4/2026 am 26.05.2026

